Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur MVdeLuxe – Wir bieten Meer“
(Stand: Januar 2011)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Tourteilnehmer und demVeranstalter der Agentur „MVdeLuxe“.
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allg. Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.
1. Abschluß des Chartervertrages
Die Anmeldung kann im Büro oder direkt beim Vertriebspartner erfolgen. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Sie, falls Sie es wünschen.
2.
Bezahlung
Der Charterpreis ist spätestens 2 Wochen vor dem Chartertermin vollständig zu bezahlen. Eine Überweisung ist auch möglich.
3. Leistungen, Nebenabreden:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Chartervertrag. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche
usw.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Agentur.
4. Ersatzperson:
Wir berechnen keine Kosten, wenn Sie von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen und eine Ersatzperson stellen und sie selbst die Charter nicht antreten können. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, werden diese weiterbelastet.
5. Rücktritt:
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurück-zutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Stornierung beim Veranstalter. (Agentur). Die Erklärung durch Einschreibebrief wird empfohlen. Bei einem
Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Ent-schädigung gemäß § 65 i. BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung der Tour.
Es gelten folgende Reglungen:
Bei Nichtantritt ist der volle Charterpreis zu entrichten. Bis 4 Wochen vor Charterbeginn wird nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- pro Person erhoben. Bei späteren Rücktritten entstehen folgende Kosten:
Bis 15 Tage vor Charterbeginn 50% des Gesamtpreises
Bis 8 Tage vor Charterbeginn 60% des Gesamtpreises
7 Tage bis Charterbeginn 85% des Gesamtpreises.
Bei Nichtantritt der Charter ist der gesamte Charterpreis zu zahlen.
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
6. Rücktritt wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl:
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Tage vor Charterbeginn erklärt werden. Bereits geleistete
Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
7. Gewährleistung / Abhilfe:
Weißt der Törn aus ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Kapitän, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur
Folge haben, das Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können.
8.
Haftung des Charterers
Grob fahrlässige und vorsätzliche Beschädigungen sind vom Verursacher zu ersetzen.
9. Höhere Gewalt:
Können bestimmte Leistungen durch Einwirkung von Höherer Gewalt (z.B. Starker Wind, Eisgang, Sturmwarnung) nicht oder nur teilweise erbracht werden, können keine Ersatzansprüche gestellt werden.
10. Haftungsbeschränkung:
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der VA allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Charterpreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen ebenso nicht bei Erkrankung der Teilnehmer. Entsprechende Kleidung ist auf das vorherrschende Wetter in eigener Verantwortung der Teilnehmer zu gewährleisten.
11. An- und Abreise:
Die An- und Abreise ist nicht Gegenstand des Vertrages. Das Risiko der An- und Abreise liegt allein beim Teilnehmer, die Haftung des VA ist ausgeschlossen, es sei denn, es ist Bestandteil der Einzelbuchung.
12. Schiffsordnung:
Das Verhalten insbesondere die Pflichten der Gäste an Bord regelt die Schiffsordnung. Verstöße (Trunkenheit, ua.) gegen die Schiffsordnung können mit dem ersatzlosen Verweis von Bord geahndet werden.
13. Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Geschäftsbedingungen.
14. Der Gerichtsstand ist Rostock
KREUZFAHRT ERLEBEN
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